Wir bereiten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vier oder acht theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten auf den Brandfall vor: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, wie sie Kollegen effektiv warnen und sie dabei unterstützen, sich in Sicherheit zu bringen. Darüber hinaus lernen sie, wie ein Entstehungsbrand effektiv bekämpft werden kann, um weiteren Sachschaden zu vermeiden.
Unsere Dozenten verfügen über langjähriges Praxiswissen im Feuerwehrdienst und/oder über ein breites Wissens- und Erfahrungsspektrum als Brandschutzbeauftragte.
Nächster Termin:
Mittwoch, den 25.09.2024
von 13.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Preis : 139,- € pro Person zzgl. MwSt.
Mittwoch, den 23.10.2024 um 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch, den 20.11.2024 um 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch, den 18.12.2024 um 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) und von 10 Prozent je nach Art der Brandgefährdung in der Regel ausreichend.
Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs. 2 – ASR A2.2 & Unfallverhütungs-vorschrift “Grundsätze der Prävention” BGV/GUV-V A1 § 22 Abs. 2 “Notfallmaßnahmen” – DGUV Information 205-023
Grundzüge des Brandschutzes – Betriebliche Brandschutz-Organisation – Funktion & Wirkungsweise von Feuerlösch-Einrichtungen – Gefahren durch Brände – Verhalten im Brandfall – Löschübung mit praktischem Teil
Um Brandschutzhelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung mindestens alle 3-5 Jahre erforderlich. Unsere Empfehlung liegt bei 2 Jahren.
Sobald Ihre Anmeldung bei uns eintrifft, werden wir diese umgehend bestätigen und nach Eingang der Bezahlung, den Platz für Sie verbindlich reservieren.