Rauchschutzabschlüsse, sind ein grundlegender Bereich des baulichen Brandschutzes und unerlässlicher Bestandteil der jeweiligen Landesbauordnungen. Sie verhindern die Ausbreitung von Rauch- und Brandgasen, um auf Flucht- und Rettungswegen ausreichende Rettungsbedingungen zu sorgen.
Wir helfen Ihnen dabei eine Individuelle Lösung für Ihr Bauvorhaben auf Grundlage Ihrer lokalen Bestimmung zu finden und umzusetzen. Von der Planung, über die Montage bis zur jährlichen Wartung, alles aus einer Hand.
Dabei greifen wir auf ein breit gefächertes Netzwerk an Zulieferern zurück und verbauen stets höchste Qualität und erprobte Materialien.
Die Vorschriften für Brandschutz sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, da der bauliche Brandschutz auf Länderebene in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt ist. Bauherren und Modernisierer sollten deshalb immer vorab klären, welche Vorschriften für Brandschutz im Eigenheim in ihrem betreffenden Bundesland gelten. Wir unterstützen und beraten Sie da gerne.
Ob der Einbau einer feuerhemmenden Tür notwendig ist, hängt vor allem mit der Nutzungsart ab. In öffentlichen Gebäuden, sehr hohen Gebäuden oder Privathäusern, die an Gewerbebauten angrenzen, gelten daher andere Vorschriften, als beispielsweise in „klassischen“ Ein- und Zweifamilienhäusern.
Rauchschutztüren (RS) nach der Norm DIN 18095 sind selbstschließende Türen, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern. Ihre Leckrate darf nicht größer sein als 20 m³/h bei einflügeligen und 30 m³/h bei zweiflügeligen Türen. Geprüft wird mit kalter sowie mit auf 200 °C erhitzter Luft bei einem Überdruck von 50 Pascal. Bezogen auf eine Zeitspanne von 10 Minuten wird dies für die Rettung bei einem Entstehungsbrand mit beginnender Verrauchung als ausreichend angesehen.
Ebenso wie Feuerschutztüren wird bei Rauchschutztüren eine Prüfung auf Dauerfunktionstüchtigkeit nach DIN EN 1191 (bzw. ehemals nach DIN 4102 Teil 18) vorgenommen, indem sie 200.000 mal geöffnet und durch das Schließsystem der Tür wieder geschlossen werden. Zugleich wird der Anschluss der Zargenart an verschiedene Wandsysteme überprüft
Rauchschutzabschlüsse sind in der DIN 18095-3, bzw. DIN EN 1634-3 geregelt, diese verhindern die Ausbreitung von Rauch- und Brandgasen, um auf Flucht- und Rettungswegen für ausreichende Rettungsbedingungen zu sorgen.
Die zugrunde liegenden Normen erfordern, dass Feuer- sowie Rauchschutzabschlüsse stets selbstschließend sein müssen und unter keinen Umständen verkeilt oder festgebunden werden dürfen.
Um diese Funktion zu gewährleisten werden Obentürschließer und Feststellanlagen eingesetzt, welche je nach Art ein selbstständiges schließen im Brandfall garantieren.
Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachwissen bei der Dimensionierung und Montage der nötigen Anlagen, die zu Ihrem Bauvorhaben passen. Ebenfalls übernehmen wir, mit unserem qualifizierten Fachpersonal, die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen der Anlagen für Sie.