RAUCHSCHUTZ­ABSCHLÜSSE

RAUCHSCHUTZTÜREN warum sind sie so wichtig?

Rauchschutzabschlüsse sind ein grundlegender Bereich des baulichen Brandschutzes und unerlässlicher Bestandteil der jeweiligen Landesbauordnungen. Sie verhindern die Ausbreitung von Rauch- und Brandgasen und sorgen auf Flucht- und Rettungswegen für ausreichende Rettungsbedingungen.


Wir helfen Ihnen dabei, eine Individuelle Lösung für Ihr Bauvorhaben auf Grundlage Ihrer lokalen Bestimmung zu finden und umzusetzen. Von der Planung über die Montage bis zur jährlichen Wartung bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand.


Dabei greifen wir auf ein breit gefächertes Netzwerk an Zulieferern zurück und verbauen stets höchste Qualität und erprobte Materialien.

Die Vorschriften für Brandschutz sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, da der bauliche Brandschutz auf Länderebene in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt ist. Bauherren und Modernisierer sollten deshalb immer vorab klären, welche Vorschriften für Brandschutz im Eigenheim in ihrem betreffenden Bundesland gelten. Wir unterstützen und beraten Sie da gerne.

Ob der Einbau einer feuerhemmenden Tür notwendig ist, hängt vor allem mit der Nutzungsart ab. In öffentlichen Gebäuden, sehr hohen Gebäuden oder Privathäusern, die an Gewerbebauten angrenzen, gelten daher andere Vorschriften als beispielsweise in „klassischen“ Ein- und Zweifamilienhäusern.

Die Anforderungen an Brandschutzabschlüsse regelt in Deutschland die DIN 4102-5. Diese Anforderungen werden nach ihrer Feuerwiderstandklasse unterteilt in T30, T60, T90, T120 sowie T180. Die Kennzeichnung „T“ gibt an, wie lange eine solche Tür ein Durchschlagen der Flammen (nicht des Rauches) verhindert und diesen standhält. Nach Ablauf dieser Zeit muss sich die Tür noch immer öffnen lassen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines eigenständigen Rauchschutzabschlusses oder einer Kombination aus Brand- und Rauchschutzabschlüssen; diese sind zusätzlich mit der Kennzeichnung „RS“ versehen.

Beispielsweise T90-RS-1, wobei letztere Kennzeichnung die Anzahl der Flügel angibt.

Rauchschutzabschlüsse sind in der DIN 18095-3 bzw. DIN EN 1634-3 geregelt: Diese verhindern die Ausbreitung von Rauch- und Brandgasen, um auf Flucht- und Rettungswegen für ausreichende Rettungsbedingungen zu sorgen.

Die zugrunde liegenden Normen erfordern, dass Feuer- sowie Rauchschutzabschlüsse stets selbstschließend sein müssen und unter keinen Umständen verkeilt oder festgebunden werden dürfen.

Um diese Funktion zu gewährleisten, werden Obentürschließer und Feststellanlagen eingesetzt, welche je nach Art ein selbstständiges Schließen im Brandfall garantieren.

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachwissen bei der Dimensionierung und Montage der nötigen Anlagen, die zu Ihrem Bauvorhaben passen. Ebenfalls übernehmen wir mit unserem qualifizierten Fachpersonal die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen der Anlagen für Sie.

  • Brandschutztüren
  • Rauchschutztüren
  • Verglaste Brandschutztüren
  • Brandschutztore
  • Sektionaltore
  • Vorsatztüren/Überstülp­verteiler für elektrische Anlagen
  • Sonderanfertigungen nach Maß
  • Schließ- und Feststellanlagen

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