Eine Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren anzupassen. Eine allgemeingültige Vorlage für Brandschutzordnungen gibt es nicht.
richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst nicht mehr als eine DIN A4 Seite mit einem 1 cm roten Rand gekennzeichnet und ist an mehreren Stellen im Gebäude gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall
richtet sich an die Mitarbeiter eines Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
Die Brandschutzordnung Teil B ist erst gültig, wenn die Mitarbeiter in der Brandschutzordnung unterwiesen wurde. Dies ist zu dokumentieren.
richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind.
In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.
Eine Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten.
Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden.
Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!