Flucht- und Rettungspläne nach ISO 23601:2009 dienen der einfachen Vermittlung von Informationen über die Flucht- und Rettungswege, die ASR 2.3, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen.
Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitzyklen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und gegebenenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Der Flucht – und Rettungsplan ist an gut sichtbaren Orten anzubringen.
Die ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie an den Flucht- und Rettungsplan, um im Gefahrenfall das sichere Verlassen der Arbeitsstätte zu gewährleisten.